Kaufmännische und technische Verwaltung

  • Bonitätsprüfung von Mietinteressenten und Verhandlungen mit Mietinteressenten.
  • Kündigungen und Abschluss sowie die Erstellung von Mietverträgen nach der aktuellen Rechtsprechung , einschließlich Übernahme und Abnahme der Wohnung mit Erstellung von Abnahmeprotokoll und Übernahmeprotokoll.
  • Die Neuvermietung wird durch ein externes Immoblilienbüro durchgeführt. Die Maklerprovision geht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Lasten des Vermieters.
  • Kautionsverwaltung und Kautionsabrechnung, Freigabe von Kautionskonten nach Rücksprache mit dem Eigentümer, Überwachung des Mieteinganges, Mahnwesen, Mietinkasso, sowie Geltendmachung aller Ansprüche, die aus dem Mietverhältnis dem Eigentümer zustehen, einschließlich Mieterhöhungen
  • Indexmieterhöhungen, Staffelmiete, Mieterhöhung wegen Modernisierung), erforderlichenfalls unter Hinzuziehung unserer Anwaltskanzlei - falls gewünscht nach Rücksprache mit dem Eigentümer.
  • Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für die Mieter, (die Betriebskostenabrechnung wird auf Vorlage der WEG-Abrechnung erstellt und kann somit nicht bis Mitte des Folgejahres zugesichert werden) sowie Anpassungen durch Neuberechnung von Nebenkostenvorauszahlungen für den Mieter.
  • Gesamte Korrespondenz (persönlich, schriftlich und telefonisch) mit den Mietern.
  • Veranlassung von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern – falls gewünscht nach Rücksprache mit dem Eigentümer.
  • Prüfung von Mietminderung auf gesetzliche Anspruchsgrundlage und ggf. Einleitung von Gegenmaßnahmen.
  • Abwicklung von versicherten Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften, ggf. unter Hinzuziehung von Dritten.
  • Selbständige Auftragsvergabe, Koordination und Überwachung von Reparaturarbeiten bis max. Euro 6oo,—zzgl. gesetzlicher MwSt.
  • Außer in Notfällen, bedürfen Reparaturen über Euro 600,00 zzgl. ges. MwSt. der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.