Kaufmännische und technische Verwaltung
- Bonitätsprüfung von Mietinteressenten und Verhandlungen mit Mietinteressenten.
- Kündigungen und Abschluss sowie die Erstellung von Mietverträgen nach der aktuellen Rechtsprechung , einschließlich Übernahme und Abnahme der Wohnung mit Erstellung von Abnahmeprotokoll und Übernahmeprotokoll.
- Die Neuvermietung wird durch ein externes Immoblilienbüro durchgeführt. Die Maklerprovision geht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu Lasten des Vermieters.
- Kautionsverwaltung und Kautionsabrechnung, Freigabe von Kautionskonten nach Rücksprache mit dem Eigentümer, Überwachung des Mieteinganges, Mahnwesen, Mietinkasso, sowie Geltendmachung aller Ansprüche, die aus dem Mietverhältnis dem Eigentümer zustehen, einschließlich Mieterhöhungen
- Indexmieterhöhungen, Staffelmiete, Mieterhöhung wegen Modernisierung), erforderlichenfalls unter Hinzuziehung unserer Anwaltskanzlei - falls gewünscht nach Rücksprache mit dem Eigentümer.
- Erstellung von Betriebskostenabrechnungen für die Mieter, (die Betriebskostenabrechnung wird auf Vorlage der WEG-Abrechnung erstellt und kann somit nicht bis Mitte des Folgejahres zugesichert werden) sowie Anpassungen durch Neuberechnung von Nebenkostenvorauszahlungen für den Mieter.
- Gesamte Korrespondenz (persönlich, schriftlich und telefonisch) mit den Mietern.
- Veranlassung von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Zahlern – falls gewünscht nach Rücksprache mit dem Eigentümer.
- Prüfung von Mietminderung auf gesetzliche Anspruchsgrundlage und ggf. Einleitung von Gegenmaßnahmen.
- Abwicklung von versicherten Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften, ggf. unter Hinzuziehung von Dritten.
- Selbständige Auftragsvergabe, Koordination und Überwachung von Reparaturarbeiten bis max. Euro 6oo,—zzgl. gesetzlicher MwSt.
- Außer in Notfällen, bedürfen Reparaturen über Euro 600,00 zzgl. ges. MwSt. der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.

